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Wahlen: Allgemeine Informationen
Hier finden Sie fortlaufende Informationen zum Thema Wahlen
Die Wahl zum 18. Landtag NRW findet bei regulärem Ablauf der fünfjährigen Wahlperiode am 15. Mai 2022 statt.
Der nordrhein-westfälische Landtag wird nach einem System der personalisierten Verhältniswahl mit geschlossenen Listen gewählt, das dem Bundestagswahlrecht ähnelt. Der Landtag hat mindestens 181 Abgeordnete, von denen 128 in Wahlkreisen direkt über die Erststimme gewählt werden. Die Sitze werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren proportional unter den Parteien verteilt, die mindestens 5 % der Zweitstimmen erreichen. Stehen einer Partei mehr Sitze zu, als sie Direktmandate gewinnt, erhält sie Sitze über die Landesliste. Überhangmandate werden durch Ausgleichsmandate ausgeglichen.
Landeslisten können nur von Parteien, Kreiswahlvorschläge auch von Wählergruppen und einzelnen Wahlberechtigten eingereicht werden. Die Wahlvorschläge sind spätestens am 59. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr einzureichen.
Antrag Briefwahl: Hier Briefwahl online beantragen!
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung und Verkehr, Gewerbe, Wahlen
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Henning Illerhues
stv. Leiter Fachbereich III
Tel: 02547 77-126
E-Mail: henning.illerhues@rosendahl.de
- Herr Thomas Pankraz
Tel: 02547 77-127
E-Mail: thomas.pankraz@rosendahl.de
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Die Wahl zum 18. Landtag NRW findet bei regulärem Ablauf der fünfjährigen Wahlperiode am 15. Mai 2022 statt.
Der nordrhein-westfälische Landtag wird nach einem System der personalisierten Verhältniswahl mit geschlossenen Listen gewählt, das dem Bundestagswahlrecht ähnelt. Der Landtag hat mindestens 181 Abgeordnete, von denen 128 in Wahlkreisen direkt über die Erststimme gewählt werden. Die Sitze werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren proportional unter den Parteien verteilt, die mindestens 5 % der Zweitstimmen erreichen. Stehen einer Partei mehr Sitze zu, als sie Direktmandate gewinnt, erhält sie Sitze über die Landesliste. Überhangmandate werden durch Ausgleichsmandate ausgeglichen.
Landeslisten können nur von Parteien, Kreiswahlvorschläge auch von Wählergruppen und einzelnen Wahlberechtigten eingereicht werden. Die Wahlvorschläge sind spätestens am 59. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr einzureichen.
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Wahlen https://serviceportal.rosendahl.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/4290/show
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