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Der nordrhein-westfälische Landtag wird nach einem System der personalisierten Verhältniswahl mit geschlossenen Listen gewählt, das dem Bundestagswahlrecht ähnelt. Der Landtag hat mindestens 181 Abgeordnete, von denen 128 in Wahlkreisen direkt über die Erststimme gewählt werden. Die Sitze werden nach dem Sainte-Laguë-Verfahren proportional unter den Parteien verteilt, die mindestens 5 % der Zweitstimmen erreichen. Stehen einer Partei mehr Sitze zu, als sie Direktmandate gewinnt, erhält sie Sitze über die Landesliste. Überhangmandate werden durch Ausgleichsmandate ausgeglichen.

Landeslisten können nur von Parteien, Kreiswahlvorschläge auch von Wählergruppen und einzelnen Wahlberechtigten eingereicht werden. Die Wahlvorschläge sind spätestens am 59. Tag vor der Wahl bis 18 Uhr einzureichen.

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