Hinweisgeberschutzgesetz
Um Rechtsverstöße zu vermelden bzw. aufzudecken und einen EU-weiten Standard zum Schutz von Whistleblowern zu garantieren, hat die Europäische Union die EU-Hinweisgeberrichtlinie erlassen und das Bundesland NRW eine entsprechende Gestzteslage für die Kommunen in NRW verabschiedet.
Sofern Sie gegenüber unserer Behörde einen Verdachtsfall melden möchten, nutzen Sie dafür unten stehendes Formular.
Besonderheiten
Sie können folgende Hinweise / Verdachtsfälle im System melden:
- Korruption oder Bestechung
- Diebstahl, Unterschlagung oder Betrug
- Geldwäsche oder Illegale Zahlungen
- Mobbing oder Belästigung
- Verstoß gegen Wettbewerbs- oder Kartellrecht
- Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften
- Verstoß gegen Rechnungslegungs- oder Buchführungsvorschriften
- Verstoß gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften
- Sonstiger straf- oder bußgeldbewehrter Verstoß
Themen zu Ärgenisse wie u.a. Öffnungszeiten, Erreichbarkeiten oder Terminvergaben sind nicht Bestandteil des HinSchG NRW. Informationen erhalten Sie >> hier <<