Wahlen: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wahlhelfer gesucht
Sie sind zur Landtagswahl NRW wahlberechtigt und möchten gerne mehr als nur ein „Kreuz“ machen?
Dann melden Sie sich!
Die Gemeinde Rosendahl ist auf Ihre Mitarbeit in einem der 9 Wahlvorstände angewiesen.
Wann und wo?
Am Wahltag trifft sich der achtköpfige Wahlvorstand um ca. 07:30 Uhr im Wahllokal und teilt den Tag in zwei Schichten (8-13 Uhr und 13-18 Uhr) untereinander auf. Ab 18:00 Uhr werden die abgegebenen Stimmen gemeinsam gezählt.
Was ist zu tun?
Sie sorgen gemeinsam mit Ihrem sechsköpfigen Team für den reibungslosen Ablauf der Wahl. Als Beisitzer/in sind Sie z. B. für die Ausgabe der Stimmzettel zuständig, als Schriftführer/in fertigen Sie die Niederschrift an und führen das Wählerverzeichnis und leiten als Wahlvorsteher/in den Wahlvorstand. Sie werden in die jeweiligen Tätigkeiten eingewiesen.
Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld, für das leibliche Wohl vor Ort wird gesorgt.
Auskunft erhalten Sie unter den rechts genannten Kontaktdaten oder per Mail unter wahlen@rosendahl.de
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
Voraussetzungen
- Wahlberechtigung