Wahlen: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 14.09.2025 gesucht
Sie sind wahlberechtigt und möchten sich aktiv an der Durchführung der Kommunalwahl beteiligen? Dann werden Sie Wahlhelferin oder Wahlhelfer in der Gemeinde Rosendahl!
Für die 12 Wahlbezirke benötigen wir je 6 Personen, die am Wahltag für einen reibungslosen Ablauf sorgen – insgesamt also 72 engagierte Bürgerinnen und Bürger.
Was erwartet Sie?
• Treffen im Wahllokal am 14.09.2025 um ca. 7:30 Uhr
• Einteilung in zwei Schichten (8:00–13:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr)
• Gemeinsames Auszählen der Stimmen ab 18:00 Uhr
Welche Aufgaben gibt es?
Sie sorgen gemeinsam mit Ihrem sechsköpfigen Team für den reibungslosen Ablauf der Wahl.
Als Beisitzer/in sind Sie z. B. für die Ausgabe der Stimmzettel zuständig.
Als Schriftführer/in fertigen Sie die Niederschrift an und führen das Wählerverzeichnis.
Als Wahlvorsteher/in leiten Sie den Wahlvorstand.
Sie werden vorab in die jeweiligen Tätigkeiten eingewiesen.
Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld, für das leibliche Wohl vor Ort wird gesorgt.
Jetzt mitmachen!
Melden Sie sich gerne bei uns oder schreiben Sie an:
📧 wahlen@rosendahl.de
Oder mittels Online-Formular: Online Anmeldung für Wahlhelfer*innen
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
Voraussetzungen
- Wahlberechtigung