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Überwachung des ruhenden Verkehrs
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Gemeinde Rosendahl bezieht sich auf das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen. Falsch parkende Personen erhalten eine gebührenpflichtige Verwarnung (Verwarngeld). Umgangssprachlich werden die Verwarnungen auch als "Knöllchen" bezeichnet. Wer also gegen die Parkregeln verstößt, findet in der Regel eine Verwarnung (Knöllchen) an seinem Kraftfahrzeug vor. Der Grund der Verwarnung wird in Kurzform beschrieben.
Zusätzlich zum Knöllchen wird eine schriftliche Verwarnung durch die Post der Person zugestellt, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist. Wird das Verwarnungsgeld innerhalb der genannten Frist bezahlt, bedeutet dies für die Behörde, dass die Verwarnung akzeptiert wurde und damit erledigt ist.
Wenn das erhobene Verwarngeld nicht bezahlt wird, ergeht per Post ein Bußgeldbescheid. Hierdurch entstehen weitere zusätzliche Gebühren. Gegen den Bußgeldbescheid kann die betroffene Person innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rosendahl Einspruch einlegen. Wird dem Einspruch nicht stattgegeben, gelangt die Angelegenheit vor das Amtsgericht.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnung und Verkehr, Gewerbe, Wahlen
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Silke Terhörst
Tel: 02547 77-129
E-Mail: buergerbuero@rosendahl.de
- Frau Andrea Roling
Tel: 02547 77-238
E-Mail: roling@rosendahl.de
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Gemeinde Rosendahl bezieht sich auf das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen. Falsch parkende Personen erhalten eine gebührenpflichtige Verwarnung (Verwarngeld). Umgangssprachlich werden die Verwarnungen auch als "Knöllchen" bezeichnet. Wer also gegen die Parkregeln verstößt, findet in der Regel eine Verwarnung (Knöllchen) an seinem Kraftfahrzeug vor. Der Grund der Verwarnung wird in Kurzform beschrieben.
Zusätzlich zum Knöllchen wird eine schriftliche Verwarnung durch die Post der Person zugestellt, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen ist. Wird das Verwarnungsgeld innerhalb der genannten Frist bezahlt, bedeutet dies für die Behörde, dass die Verwarnung akzeptiert wurde und damit erledigt ist.
Wenn das erhobene Verwarngeld nicht bezahlt wird, ergeht per Post ein Bußgeldbescheid. Hierdurch entstehen weitere zusätzliche Gebühren. Gegen den Bußgeldbescheid kann die betroffene Person innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rosendahl Einspruch einlegen. Wird dem Einspruch nicht stattgegeben, gelangt die Angelegenheit vor das Amtsgericht.
Rechtsgrundlagen
Knöllchen, Parken, Parkgebühren, Verwarnungsgeld, Bußgeld, Bussgeld https://serviceportal.rosendahl.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/732/showFrau
Silke
Terhörst
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Frau
Andrea
Roling
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