Zur teilweisen Deckung der Betriebskosten für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und offene Ganztagsschulen werden Elternbeiträge erhoben.

Beitragszeitraum für die Inanspruchnahme des Angebots in einer Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und einer offenen Ganztagsschule ist das Kindergartenjahr; dieses entspricht dem Schuljahr. Die Beitragspflicht beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Betreuungsplatz dem Kind zur Verfügung steht und endet mit Ablauf des Monats, in dem das Betreuungsverhältnis endet.

Die Beitragspflicht besteht unabhängig von einer tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuung. Sie wird durch die Schließungszeiten der Tageseinrichtungen für Kinder und offenen Ganztagsschulen nicht berührt.

Die Höhe der Elternbeiträge nach Satzung der Gemeinde Rosendahl finden Sie im Downloadbereich.