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Mietspiegel
Der Mietspiegel wird im Auftrag der Gemeinde Rosendahl durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld mittels Verbraucherpreisindex entweder im Wechsel alle zwei Jahre fortgeschrieben oder neu erstellt.
Es handelt sich um einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d Bürgerliches Gesetzbuch. Darunter wird ein nach wissenschaftlichen Prinzipien erstellter Mietspiegel verstanden, der die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergibt. Für jeden Mieter oder Vermieter und für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde kann der Mietspiegel eine wichtige Orientierungshilfe sein.Denn in einem Mieterhöhungsverlangen muss der Vermieter seinem Mieter die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem qualifizierten Mietspiegel mitteilen.
Der Mietspiegel enthält eine Übersicht der üblichen Entgelte, die in der Gemeinde für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffung und Lage allgemein gezahlt werden. Gleichzeitig ermöglicht er dem Mieter, sich unverbindlich über die Ortsüblichkeit seiner Mietzahlung zu informieren.
Der Mietspiegel steht als Download auf der Internetseite der Gemeinde Rosendahl zur Verfügung, ist aber auch kostenlos im Bürgerbüro erhältlich.
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Zuständige Organisationseinheit
- Bauleitplanung, Bauanträge, Denkmalschutz
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Marita Kortüm
Tel: 02547 77-141
E-Mail: marita.kortuem@rosendahl.de
Der Mietspiegel wird im Auftrag der Gemeinde Rosendahl durch die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Kreis Coesfeld mittels Verbraucherpreisindex entweder im Wechsel alle zwei Jahre fortgeschrieben oder neu erstellt.
Es handelt sich um einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d Bürgerliches Gesetzbuch. Darunter wird ein nach wissenschaftlichen Prinzipien erstellter Mietspiegel verstanden, der die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergibt. Für jeden Mieter oder Vermieter und für alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde kann der Mietspiegel eine wichtige Orientierungshilfe sein.Denn in einem Mieterhöhungsverlangen muss der Vermieter seinem Mieter die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem qualifizierten Mietspiegel mitteilen.
Der Mietspiegel enthält eine Übersicht der üblichen Entgelte, die in der Gemeinde für Wohnungen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffung und Lage allgemein gezahlt werden. Gleichzeitig ermöglicht er dem Mieter, sich unverbindlich über die Ortsüblichkeit seiner Mietzahlung zu informieren.
Der Mietspiegel steht als Download auf der Internetseite der Gemeinde Rosendahl zur Verfügung, ist aber auch kostenlos im Bürgerbüro erhältlich.
Miethöhe, Wohnen https://serviceportal.rosendahl.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/615/showFrau
Marita
Kortüm
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