Der Gemeinde Rosendahl obliegt als Straßenbaulastträger der Neubau und die bauliche Unterhaltung der Brücken an kommunalen Straßen und Wirtschaftswegen.

Desweiteren lässt die Gemeinde Rosendahl die gemäß DIN 1076 vorgeschriebenen Brückenprüfungen in den festgelegten Zeitintervallen durchführen. Regelmäßige Bauwerksprüfungen dienen nicht nur der Sicherheit, sondern auch dem langfristigen Erhalt von Bauwerken. Im Anfangsstadium erkannte Schäden lassen sich in der Regel mit geringem Kostenaufwand beheben, aufwändige Sanierungsmaßnahmen können oft vermieden werden.

Zuständige Stelle

Kanal- und Straßenbau, Grünanlagen, Spielplätze
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl

Ansprechpartner