Das Bürgerbüro stellt für Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, Untersuchungsberechtigungsscheine aus.

Die Untersuchung wird dann bei freier Arztwahl kostenlos durchgeführt.

Rechtsgrundlagen 

Online Antrag für den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS)

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass