Offene Ganztagsschule
An folgenden Schulen gibt es ein Angebot der „Offenen Ganztagsschule“ sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an der Betreuungsmaßnahme „Schule von acht bis eins“ in der Primarstufe.
Antonius-Grundschule Darfeld
Offene Ganztagsschule-Infos und Programm
Sebastian-Grundschule Osterwick
Offene Ganztagsschule-Infos und Programm
Nikolaus-Grundschule Holtwick
Offene Ganztagsschule- Infos und Programm
Die Trägerschaft für die Grundschulen in Darfeld und Osterwick liegt bei der Kinder-, Jugend- & Familienhilfe Kolping Rosendahl e.V..
Träger des Betreuungsangebots an der Grundschule Holtwick ist die Kolpingfamilie Holtwick.
Gemäß der §§ 1-3 der Gebührensatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme von Kindern an der Offenen Ganztagsschule sowie für die Teilnahme an der Betreuungsmaßnahme „Schule von acht bis ein“ in der Primarstufe in Verbindung mit dem zu schließenden Betreuungsvertrag mit dem zuständigen Träger, werden von der Gemeinde Rosendahl Elternbeiträge erhoben.
Finanziert werden die Maßnahmen durch den Landeszuschuss sowie die Elternbeiträge. Die Elternbeiträge werden gestaffelt nach Elterneinkommen erhoben.
Hinweise zum Elternbeitrag
Zur teilweisen Deckung der Betriebskosten der Betreuungsangebote in der Primarstufen werden seitens der Gemeinde als Schulträger Elternbeiträge erhoben. Diese sind entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern als Jahresbetrag festgesetzt. Der Elternbeitrag ist monatlich zu zahlen. Er ist längstens bis zum Ende des Schuljahres zu zahlen, in dem das Kind an dem Betreuungsangebot teilnimmt. Die Elternbeitragspflicht wird durch Schließungszeiten der Grundschule (z.B. Ferien) nicht berührt. Weitere Details zur Erhebung der Elternbeiträge sowie zur Höhe und Geltung entnehmen Sie bitte der Satzung.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Nachweis über positive Einkünfte nach § 2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes
- Nachweis über steuerfreie Einkünfte, Unterhaltsleistungen sowie die zur Deckung des Lebensunterhaltes bestimmte öffentliche Leistungen für die Eltern und das Kind