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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:

  • Erteilung einer Gaststättenkonzession oder
  • Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.

Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich bei der Finanzbuchhaltung abholen. 

 

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben über die Stelle, bei der die Bescheinigung vorzulegen ist.
  • Eine schriftliche Vollmacht, sofern die Bescheinigung für eine Dritte Person entgegengenommen wird.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:

  • Erteilung einer Gaststättenkonzession oder
  • Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.

Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich bei der Finanzbuchhaltung abholen. 

 

Rechtsgrundlagen 

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Angaben über die Stelle, bei der die Bescheinigung vorzulegen ist.
  • Eine schriftliche Vollmacht, sofern die Bescheinigung für eine Dritte Person entgegengenommen wird.
https://serviceportal.rosendahl.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/333/show
Finanzbuchhaltung, Haushaltswesen
Hauptstraße 30 48720 Rosendahl

Frau

Ruth

de Wendt

225

02547 77-241
ruth.dewendt@rosendahl.de

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Gabriele

Eilmann

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gabriele.eilmann@rosendahl.de