Kanalverstopfungen und ähnliche Betriebsstörungen in den Abwasserleitungen kündigen sich in den seltensten Fällen an und treten leider oft zur Unzeit auf. Damit Ihnen auch nach Dienstschluss im Notfall geholfen werden kann, rufen Sie bitte die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112 an. Von dort werden Ihre Anliegen an die Bereitschaftsdienste der Gemeinde Rosendahl weitergegeben.
Während der Dienstzeiten können Störfälle vorrangig bei dem Abwassermeister, Herrn Konert (Telefon 02547/7339) oder auch bei jedem anderen Mitarbeiter der Kläranlagen gemeldet werden.

Störungen innerhalb von Grundstücken
Für Störungen in den Abwasserleitungen, die innerhalb der Grundstücke verlaufen,  sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer verantwortlich. Ist also die Toilette verstopft oder kommt das Brauchwasser nicht mehr am Abwasser-Kontrollschacht an, stehen die Grundstückseigentümer in der Pflicht, die Störungsursache selbst oder unter Einschaltung einer Fachfirma zu erkunden und zu beseitigen. Für Störfälle außerhalb der Grundstücke ist grundsätzlich die Gemeinde Rosendahl zuständig.

Die nachfolgend aufgeführte entsprechende Satzung finden Sie hier (Dienstleistung Ortsrecht):

  • Entwässerungssatzung der Gemeinde Rosendahl

Zuständige Stelle

Kläranlagen
Midlicher Str. 21
48720 Rosendahl

Ansprechpartner