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Lastschrifteinzugsverfahren
Die Gemeinde Rosendahl bietet Ihnen die Möglichkeit, Zahlungen per Lastschrifteinzugsverfahren zu begleichen. Damit brauchen Sie sich keine Gedanken mehr machen, ob Sie Ihre Abgaben rechtzeitig überwiesen haben.
Bei Fälligkeit einer Zahlung an die Gemeinde Rosendahl wird der entsprechende Betrag von Ihrem Girokonto abgebucht.
Das Einzige, was Sie tun müssen: Sorgen Sie für die erforderliche Deckung Ihres Kontos.
Damit die Beträge von Ihrem Konto abgebucht werden können, müssen Sie der Gemeinde Rosendahl ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Dieses können Sie formlos erledigen oder das Formular der Gemeinde Rosendahl
nutzen. Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können Sie jederzeit widerrufen – ohne Risiko und ohne Kosten!
Unterlagen
- Schriftliches Lastschriftmandat oder
- Lastschriftmandat oder
- Formular Ihrer Bank
Weitere Informationen
Zuständige Organisationseinheit
- Finanzbuchhaltung, Haushaltswesen
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Ruth de Wendt
Tel: 02547 77-241
E-Mail: ruth.dewendt@rosendahl.de
- Frau Gabriele Eilmann
Tel: 02547 77-242
E-Mail: gabriele.eilmann@rosendahl.de
Die Gemeinde Rosendahl bietet Ihnen die Möglichkeit, Zahlungen per Lastschrifteinzugsverfahren zu begleichen. Damit brauchen Sie sich keine Gedanken mehr machen, ob Sie Ihre Abgaben rechtzeitig überwiesen haben.
Bei Fälligkeit einer Zahlung an die Gemeinde Rosendahl wird der entsprechende Betrag von Ihrem Girokonto abgebucht.
Das Einzige, was Sie tun müssen: Sorgen Sie für die erforderliche Deckung Ihres Kontos.
Damit die Beträge von Ihrem Konto abgebucht werden können, müssen Sie der Gemeinde Rosendahl ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Dieses können Sie formlos erledigen oder das Formular der Gemeinde Rosendahl
nutzen. Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren können Sie jederzeit widerrufen – ohne Risiko und ohne Kosten!
- Schriftliches Lastschriftmandat oder
- Lastschriftmandat oder
- Formular Ihrer Bank
Frau
Ruth
de Wendt
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Frau
Gabriele
Eilmann
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