Männer und Frauen sind gleichberechtigt, so lautet der Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes seit 1949.
Aber wie sieht die Wirklichkeit im 21. Jahrhundert aus?

Die Gleichstellungsbeauftragte hat einen im Landesgleichstellungsgesetz (LGG NRW) verankerten Auftrag.
Neben den internen Aufgaben in der Verwaltung hat sie auch einen externen Auftrag, d.h. sie ist auch Anlaufstelle für die Rosendahler Bürgerschaft.

Sie

  • kann von Frauen und von Männern in Anspruch genommen werden
  • ist Anlaufstelle für Fragen und Anregungen sowie bei Problemen der Gleichstellung
  • betreibt Öffentlichkeitsarbeit, um Frauen und Männer für Fragen der Gleichstellung zu sensibilisieren
  • hält Angebote über Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen bereit
  • hält und vermittelt Kontakte zu Frauengruppen, Verbänden und Organisationen.

Die Gleichstellungsbeauftragte ist für Sie da, ...

  • wenn Sie Ideen, Orientierungshilfen usw. in Ihrer Lebenssituation brauchen
  • wenn Sie Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Pflege brauchen
  • wenn Sie Informationen und Auskünfte benötigen
  • wenn Sie Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen und Männer haben
  • wenn Sie sich beruflich weiterbilden oder in den Beruf zurückkehren möchten
  • wenn Sie Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte brauchen
  • wenn Sie den Wunsch haben, mehr mit und für Frauen zu machen und Unterstützung bei der Umsetzung suchen.


Haben Sie keine Scheu, sich bei Bedarf mit der Gleichstellungsbeauftragten in Verbindung zu setzen.  Alle Gespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

Rechtsgrundlagen


Interessante Links:

zum Wiedereinstieg

für Mädchen und Jungen zur Berufsfindung

zum Thema LSBTI

Zuständige Stelle

Gleichstellungsbeauftragte
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl

Ansprechpartner

Dokumente