Sie möchten Ihr Gründstück bebauen und sollen im Rahmen Ihres Bauantrages z. B. eine Oberkante-Fertig-Fußbodenhöhe (OKFFB) angeben? Dann ist es hilfreich, die geplanten Endausbauhöhen der angrenzenden Straße zu berücksichtigen. Diese liegen uns für die neuen Bau- und Gewerbegebiete in der Regel vor. Mit den Endausbauhöhen können Sie ebenfalls die Höhenlage Ihrer Hauseingänge und Zufahrten besser planen. 

Sollten Sie Endausbauhöhen der Straße benötigen, steht Ihnen der Fachbereich Planen und Bauen für Auskünfte zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Kanal- und Straßenbau, Grünanlagen, Spielplätze
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl

Ansprechpartner