Die Beantragung eines Reisepasses ist nur persönlich möglich. Bei der erstmaligen Ausstellung eines Reisepasses bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Ihre Abstammungs- bzw. Heiratsurkunde mit. Sofern bereits ein Reisepass vorhanden ist, bringen Sie diesen bitte mit. 

Die Lieferzeit Ihres neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei beträgt ca. vier bis fünf Wochen.

Gültigkeit

  • Für Personen über 24 Jahren ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
  • Für Personen unter 24 Jahren ist er jedoch nur 6 Jahre gültig.

 

Was ist neu?

Einführung des digitalen Lichtbilds ab Mai 2025
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (PassAuswRÄndG) vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die
Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Die Erstellung eines digitalen Lichtbildes erfolgt entweder durch Fotograf*innen oder an einem Aufnahmesystem direkt in der Meldebehörde. Ausgedruckte Lichtbilder werden ab dem 01.05.2025 nicht mehr akzeptiert. Das benutzerfreundliche Verfahren sichert die Biometrie-Konformität und schützt vor Manipulationen indem Sie das Morphing von Fotos verhindert und Daten verschlüsselt.

Einführung eines Direktversands
Ebenfalls ab Mai 2025 wird voraussichtlich der Versand von Reisepässen und Personalausweisen direkt nach Hause möglich sein. Hoheitliche Dokumente können dann auf Wunsch, gegen eine Gebühr per Post an die Privatadresse verschickt werden. Der Direktversand für hoheitliche Dokumente ist grundsätzlich als persönliche Übergabe durch einen Zustelldienst an die antragstellende Person vorgesehen.

Hinweis: Eine Bestellung von Express-Dokumenten per Direktversand ist nicht möglich. In diesen Fällen bleibt die Lieferung des Dokuments an die antragstellende Behörde die schnellste Lösung.

 

Unterlagen

  • Ihren Personalausweis, einen evtl. bisherigen Reisepass oder Kinderpass
  • bei Verlust Ihres Ausweisdokumentes bzw. für den Fall, dass Ihre Daten nicht mit unserem Melderegister übereinstimmen, benötigen wir Ihr Familienstammbuch bzw. Ihre Heirats- oder Geburtsurkunde.
  • Bis zum 18. Lebensjahr muss das Einverständnis aller Sorgeberechtigten (Eltern oder Betreuer) vorliegen. Ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung anwesend sein und eine Einverständniserklärung, mit der Unterschrift beider Erziehungsberechtigten vorlegen.