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Zentrales Finanzcontrolling
Das Zentrale Finanzcontrolling stellt die Informationen zur Verfügung, auf deren Grundlage die Fachbereiche die unterjährigen Budgetberichte erstellen. Die unterjährigen Budgetberichte dienen zur Überprüfung, ob die vorgegebenen Ziele und die bereitgestellten Teilbudgets eingehalten werden. Aus der Auswertung der einzelnen Budgetberichte leitet das Zentrale Finanzcontrolling eine Aussage zur Entwicklung des Gesamtbudgets ab. Diese Informationen sind Grundlage für die Steuerung der Verwaltung durch Verwaltungsvorstand und politische Gremien.
Aufgaben:
- Vorbereitung des Haushaltssatzungsentwurfes mit Haushaltsplan einschließlich der Finanzplanung mit Investitionsprogramm
- Steuerung des Vollzugs des Haushaltsplanes mit dem Einsatz betriebswirtschaftlicher Instrumente (Kostenrechnung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen etc.)
- Erstellung der Jahresrechnung nach Abschluss des Jahres
- Grundsätzliche Gebührenangelegenheiten einschließlich der Erstellung der erforderlichen Abgabensatzungen
- Vermögens- und Schuldenverwaltung der Gemeinde
- NKF
Rechtsgrundlagen:
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW)
Zuständige Organisationseinheit
- Kämmerin
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Anna Nürenberg
stv. Leiterin Fachbereich I
Tel: 02547 77-244
E-Mail: anna.nuerenberg@rosendahl.de
- Frau Natalia Eske
Leitung Finanzbuchhaltung
Tel: 02547 77-246
E-Mail: natalia.eske@rosendahl.de
Das Zentrale Finanzcontrolling stellt die Informationen zur Verfügung, auf deren Grundlage die Fachbereiche die unterjährigen Budgetberichte erstellen. Die unterjährigen Budgetberichte dienen zur Überprüfung, ob die vorgegebenen Ziele und die bereitgestellten Teilbudgets eingehalten werden. Aus der Auswertung der einzelnen Budgetberichte leitet das Zentrale Finanzcontrolling eine Aussage zur Entwicklung des Gesamtbudgets ab. Diese Informationen sind Grundlage für die Steuerung der Verwaltung durch Verwaltungsvorstand und politische Gremien.
Aufgaben:
- Vorbereitung des Haushaltssatzungsentwurfes mit Haushaltsplan einschließlich der Finanzplanung mit Investitionsprogramm
- Steuerung des Vollzugs des Haushaltsplanes mit dem Einsatz betriebswirtschaftlicher Instrumente (Kostenrechnung, Wirtschaftlichkeitsberechnungen etc.)
- Erstellung der Jahresrechnung nach Abschluss des Jahres
- Grundsätzliche Gebührenangelegenheiten einschließlich der Erstellung der erforderlichen Abgabensatzungen
- Vermögens- und Schuldenverwaltung der Gemeinde
- NKF
Rechtsgrundlagen:
- Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
- Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – KomHVO NRW)
Frau
Anna
Nürenberg
stv. Leiterin Fachbereich I
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Frau
Natalia
Eske
Leitung Finanzbuchhaltung
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