Kampfmittelbeseitigung
Bei Bauvorhaben jeglicher Art ist zwingend erforderlich, zu bebauende Grundstücke (unabhängig von Bebauungsart) auf Kampfmittel prüfen zu lassen. Durch den Fachbereich Ordnung und Soziales wird zunächst geprüft, ob das Bauvorhaben in einem Bombenabwurf- oder Erdkampfgebiet liegt. Ist dies der Fall, wird bei der Bezirksregierung Arnsberg (Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen-Lippe) eine Luftbildauswertung beantragt.
Da die Luftbildauswertungen bei der Bezirksregierung Arnsberg je nach Auftragslage mit langen Wartezeiten verbunden sind, ist es sinnvoll, sich vor Stellung eines Bauantrages mit dem Fachbereich III – Ordnung und Soziales in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls bereits einen Antrag auf Prüfung zu stellen.
Rechtsgrundlagen
- Technische Verwaltungsvorschrift für den Kampfmittelbeseitigungsdienst in Nordrhein-Westfalen (TVV KBD NRW)
- Runderlass über die Erstattung der anfallenden Kosten
- Richtlinie für die Zusammenarbeit zwischen den Bauaufsichtsbehörden und dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst
Voraussetzungen
- Lageplan mit dem eingezeichneten Grundstück
- Formular mit den bauherren- und grundstücksbezogenen Daten