Regenwassernutzung
Tipps zur Regenwassernutzung
Regenwasser kann auf dem Grundstück genutzt werden, z. B. zum Wäschewaschen, zur Gartenbewässerung, für die Toilettenspülung. Die Kombination von Regenwassernutzung und Regenwasserversickerung wirkt sich positiv auf die Umwelt und den Abwasserbetrieb aus.
Beabsichtigt der Grundstückseigentümer die Nutzung des auf seinem Grundstück anfallenden Niederschlagswassers, so hat er dies der Gemeinde anzuzeigen (§ 11 der Entwässerungssatzung). Kann die ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers nicht sichergestellt werden, kann die Gemeinde den Betrieb einer Regenwassernutzungsanlage untersagen.
Die Menge des aus Niederschlagswasser gewonnenen Brauchwassers ist über eine geeichte Messeinrichtung nachzuhalten. Der Wasserzähler ist vom Grundstückseigentümer auf seine Kosten zu installieren und zu betreiben. Der Zählerstand ist jährlich dem Abwasserwerk schriftlich mitzuteilen.
Die technischen Bedingungen und Anforderungen an den Bau und Betrieb von Regenwassernutzungsanlagen richten sich nach der DIN 1989-1 Regenwassernutzungsanlagen-Teil 1 Planung, Ausführung, Betrieb und Wartung. Besonders zu beachten ist, dass eine direkte Verbindung von Regenwassernutzungsanlagen mit den Anlagen der Trinkwasserversorgung nicht zulässig ist.
Die Trinkwasserverordnung regelt Anzeigepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt, wenn das aufgefangene / gesammelte Regenwasser als Brauchwasser genutzt wird.
Rechtsgrundlagen
- Entwässerungssatzung der Gemeinde Rosendahl
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- Allgemeine Versorgungsbedingungen Wasser (AVB Wasser V)
- Landeswassergesetz NRW
- Wasserhaushaltsgesetz des Bundes
- Selbstüberwachungsverordnung Abwasser
- Ordnungswidrigkeitengesetz
- Kommunalabgabengesetz für das Land NRW
- Gemeindeordnung NRW