Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum
Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum, die den Straßenverkehr beeinträchtigen, müssen gesichert und abgesperrt werden. Wenn Sie die Einrichtung einer derartigen Arbeitsstelle in Rosendahl planen, müssen Sie vor dem Beginn der Maßnahme eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde einholen.
In dieser Anordnung wird geregelt, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss und wie der Verkehr ggf. umzuleiten ist.
Bei einer derartigen Arbeitsstelle liegt in der Regel auch eine Sondernutzung vor, die einer Erlaubnis bedarf. Diese Erlaubnis erhalten Sie auf Antrag ebenfalls bei der angegebenen Abteilung.
Bitte stellen Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Unterschriebener Antrag
- Bei umfangreichen Arbeitsstellen auch Verkehrszeichenplan und ggf. Signalzeitenplan
Kosten
- Es fallen Gebühren an.