Marktfestsetzung
Bestimmte öffentliche Veranstaltungen müssen nach dem Gewerberecht (§ 69 ff GewO) festgesetzt werden. Darunter fallen Veranstaltungen wie Spezialmärkte.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung
- Angaben zu Waren, Ort, Dauer und Öffnungszeiten
- Aussteller- und Anbieterverzeichnis
- Teilnahmebestimmungen
- Lageplan inkl. Parkplatzkonzeption
- Plan über Standaufbauten
- Führungszeugnis für Behörden (Beantragung beim zuständigem Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
- Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (Beantragung beim zuständigem Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
- Gewerbeanmeldung des Veranstalters
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnsitzes/Betriebssitzes