Bestimmte öffentliche Veranstaltungen müssen nach dem Gewerberecht (§ 69 ff GewO) festgesetzt werden. Darunter fallen Veranstaltungen wie Spezialmärkte.

Rechtsgrundlagen 

Unterlagen

  • Antrag auf Durchführung einer Veranstaltung
  • Angaben zu Waren, Ort, Dauer und Öffnungszeiten
  • Aussteller- und Anbieterverzeichnis
  • Teilnahmebestimmungen
  • Lageplan inkl. Parkplatzkonzeption
  • Plan über Standaufbauten
  • Führungszeugnis für Behörden (Beantragung beim zuständigem Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
  • Gewerbezentralregisterauszug für Behörden (Beantragung beim zuständigem Meldeamt oder Online beim Bundesamt für Justiz)
  • Gewerbeanmeldung des Veranstalters
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt des Wohnsitzes/Betriebssitzes