Kanalanschlussbeiträge
Kanalanschlussbeiträge werden nach Maßgabe des § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz) für die Herstellung öffentlicher (Entwässerungs-)Anlagen erhoben. Damit ist nicht nur der Schmutz- und Niederschlagswasserkanal, der in der Straße vor dem Haus verlegt ist, abgegolten, sondern auch der kalkulierte Anteil, der auf das Klärwerk, die Hebe- und Pumpwerke und Sammler entfällt.
Der Beitrag pro Quadratmeter ist in der Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen, Abwassergebühren Kleineinleitergebühren und Gebühren für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Gemeinde Rosendahl fest-gelegt und wird pro Quadratmeter Grundstücksfläche erhoben.
Rechtsgrundlagen
Die entsprechende, nachfolgend aufgeführte Satzung der Gemeinde Rosendahl finden Sie unter der Dienstleistung Ortsrecht der Gemeinde Rosendahl oder nachfolgend.