BIS: Suche und Detail

Neuer Fischereischein in Nordrhein-Westfalen

Seit dem 3. Juli 2026 gelten in Nordrhein-Westfalen neue Regelungen für den Fischereischein. Mit der Digitalisierung des Fischereiwesens wird die Beantragung einfacher, flexibler und moderner

Das ist neu

  • Der Fischereischein wird künftig auf Lebenszeit ausgestellt.
  • Die Fischereiabgabe wird weiterhin wahlweise für ein oder fünf Kalenderjahre entrichtet.
  • Der Fischereischein kann als digitale Version, Ausdruck oder fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip genutzt werden.
  • Die Beantragung ist im Bürgerbüro oder bequem online möglich.

Online beantragen und Gebühren sparen

Die Online-Beantragung bietet mehrere Vorteile:

  • keine Terminvereinbarung erforderlich,
  • Antragstellung rund um die Uhr von zu Hause,
  • schnellere Bearbeitung,
  • geringere Verwaltungsgebühren als bei einer Antragstellung im Bürgerbüro.

Für die Online-Beantragung wird eine BundID benötigt. Für die erstmalige Beantragung eines Fischereischeins ist zusätzlich die Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises erforderlich.

Gebühren

Leistung

Online

Bürgerbüro

Fischereischein auf Lebenszeit

18,00 €

30,00 €

Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr (inkl. Gebühr)

14,00 €

22,00 €

Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre (inkl. Gebühr)

42,00 €

50,00 €

Bereits ausgestellte Fischereischeine

Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, behalten bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit ihre Wirksamkeit. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Erforderliche Unterlagen

Antragstellung im Bürgerbüro

Für die Antragstellung im Bürgerbüro benötigen Sie in der Regel:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass,
  • das Zeugnis über die bestandene Fischerprüfung (soweit erforderlich),
  • den bisherigen Fischereischein bei einer Verlängerung bzw. einem Umtausch.