EU-Parkkarte für Personen mit Behinderungen
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde, sowie diesen gleichzustellende Personen erhalten den Antrag für einen EU-einheitlichen Parkausweis im Bürgerbüro der Gemeinde Rosendahl. Dieser ist mit einem Lichtbild versehen. Mit dem Parkausweis erhalten Sie eine Broschüre, die die Nutzungsmöglichkeiten in den einzelnen Ländern der Europäischen Union beschreibt.
Bearbeitung und Ausstellung durch den Kreis Coesfeld
Mit dem ausgelegten Parkausweis dürfen Sie in Deutschland:
- im eingeschränkten Haltverbot und auf Anwohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden parken (Parkscheibe erforderlich)
- im Zonenhaltverbot und auf gekennzeichneten öffentlichen Parkflächen die zugelassene Parkdauer überschreiten
- in Fußgängerzonen während der Ladezeiten parken
- an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und ohne zeitliche Begrenzung parken
- auf Parkplätzen, die durch das Schild "Rollstuhlfahrersymbol" gekennzeichnet sind, parken
- außerhalb der gekennzeichneten Flächen im verkehrsberuhigten Bereich parken, wenn der Durchgangsverkehr nich behindert wird.
Der Parkausweis darf jedoch nicht genutzt werden, wenn lediglich Besorgungen für den Inhaber des Parkausweises gemacht werden!
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- Es muss ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG oder Bl vorhanden sein.
Unterlagen
- 1 Passfoto
- Bitte Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes mitbringen. (Aus diesen Unterlagen muss erkennbar sein, dass Antragsteller/in außergewöhnlich gehbehindert (Merkzeichen "aG") oder blind (Merkzeichen "Bl") ist - oder diesem Personenkreis gleichgestellt ist.)
- Beim Umtausch zusätzlich bitte den alten "Sonderparkausweis" mitbringen
Kosten
- Es fallen keine Gebühren an.