Zu besonderen Jubiläen möchte der Bürgermeister der Gemeinde Rosendahl seinen Bürgerinnen und Bürgern Glückwünsche im Namen von Rat und Verwaltung aussprechen. Manchmal ist die Gemeinde hierbei auf einen Hinweis durch die Jubilare, Freunde und Bekannte angewiesen, um gratulieren zu können. 

Altersjubiläen

Hierfür ist kein besonderer Antrag erforderlich. Die Gemeinde Rosendahl erfasst alle Altersjubiläen automatisch, es sei denn, bei der Anmeldung im Bürgerbüro wurde ein Sperrvermerk notiert. Bürgerinnen und Bürger, die das 80. sowie 85. Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen schriftlichen Glückwunsch des Bürgermeisters. Bürgerinnen und Bürger, die das 90., 95. und 100. Lebensjahr vollendet haben, werden ebenfalls geehrt; auf Wunsch gratuliert der Bürgermeister bzw. der 1. stv. Bürgermeister/die 2. stv. Bürgermeisterin bei einem persönlichen Besuch. Hierzu nimmt das Vorzimmer des Bürgermeisters etwa vier Wochen vor dem Termin mit der Jubilarin/dem Jubilar bzw. der Familie Kontakt auf. Ein unangekündigter Besuch erfolgt somit nicht. An jedem weiteren Geburtstag über 100 Jahre werden ebenfalls Grüße der Gemeinde überreicht.

Hinweis
Zum 100., 105. und 110. Geburtstag gratuliert hierzu auch der Bundespräsident. Eine Gratulation des Ministerpräsidenten des Landes NRW erfolgt zu jedem Geburtstag ab 100 Jahren. Diese Glückwünsche werden vom Landrat oder der stv. Landrätin des Kreises Coesfeld überreicht.

Ehejubiläen

Zum Tag Ihrer Goldenen Hochzeit (50 Jahre), Ihrer Diamantenen Hochzeit (60 Jahre), zum Tag der Eisernen Hochzeit (65 Jahre) sowie der Gnadenhochzeit (70 Jahre) erhalten Sie eine schriftliche Gratulation. Auf Wunsch wird Ihnen der Bürgermeister oder der 1. stv. Bürgermeister/ die 2. stv. Bürgermeisterin persönlich gratulieren.  Dazu  nimmt das Vorzimmer des Bürgermeisters etwa vier Wochen vor dem Termin mit Ihnen Kontakt auf.

Wichtig ist hierbei noch, dass nur die standesamtlichen Daten erfasst sind und hierzu auch die Gratulationstermine erfolgen. Die Verwaltung kann nur Daten des Bürgerbüros Rosendahl verwerten und daher z.B. kirchliche Ehejubiläen nicht nachhalten. Hat die Eheschließung nicht in Rosendahl, sondern in einer anderen Gemeinde stattgefunden, haben Sie die Möglichkeit, dies dem Vorzimmer des Bürgermeisters mitzuteilen, damit von dort ein Gratulationsbesuch organisiert werden kann.

Hinweis
Glückwünsche erhalten die Ehejubilare zur Diamantenen Hochzeit (60 Jahre) und zur Eisernen Hochzeit (65 Jahre) von dem Ministerpräsident des Landes NRW. Zur Eisernen Hochzeit, Gnadenhochzeit usw. werden auch im Auftrag des Bundespräsidenten Glückwünsche durch den Landrat des Kreises Coesfeld oder dessen Stellvertreterin übermittelt.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Sekretariat Bürgermeister
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl

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