Für Anträge auf Schüler-BaföG werden Sie sich bitte an den Kreis Coesfeld.

BAföG in nur 3 Schritten:

  1. Die Antragsformulare erhalten Sie
    • unter www.bafög.de als PDF-Datei(en) zum Download (ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben) oder
    • online unter www.bafoeg-online.nrw.de
      (Beachten Sie hierzu bitte die Nutzungsbedingungen!)
  2. Notwendige Nachweise beifügen (in den Formularen durch [B] gekennzeichnet).
  3. Antrag und Nachweise an Kreis Coesfeld, Amt für Ausbildungsförderung, Schützenwall 18, 48653 Coesfeld senden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter:

Andere Zuständigkeiten:

  • Betriebliche Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz sind nicht förderungsfähig im Sinne des BAföG. Hier besteht möglicherweise ein Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Bundesagentur für Arbeit.  
  • Die Förderung der Studenten an Hochschulen erfolgt durch die jeweiligen Studentenwerke.  
  • Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind – je nach Zielland unterschiedliche - zentrale Auslandsämter in Deutschland zuständig, sowohl für Studierende als auch für Schüler/innen - für diesen Zeitraum ist ein eigener Antrag zu stellen. Ihr zuständiges Auslandsamt finden Sie hier.

Rechtsgrundlagen

Der BAföG-Gesetzestext sowie die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften und die zum BAföG erlassenen Verordnungen finden Sie unter www.bafög.de.

Weitere Informationen erhalten Sie beim  Kreis Coesfeld.

Zuständige Stelle

Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7
48653 Coesfeld