Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Rosendahl, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im Amtsblatt der Gemeinde Rosendahl vollzogen. Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder sonstige Anlagen Bestandteile einer Rechtsvorschrift oder einer anderen bekannt zu machenden Angelegenheit, kann die Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden, dass sie an einer bestimmten Stelle der Gemeinde zur Einsicht während der Dienststunden ausgelegt werden.

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde sind auch im Internet unter www.rosendahl.de/Amtsblätter einzusehen. Exemplare des Amtsblatts der Gemeinde Rosendahl liegen zudem bei den örtlichen Geldinstituten aus.