Entspricht ein Bauvorhaben nicht den Vorschriften des Baurechtes, kann in einigen Fällen die Genehmigungsfähigkeit durch die Eintragung einer Baulast noch erreicht werden. In den meisten Fällen handelt es sich um die Übernahme von Abstandsflächen, die Sicherung der öffentlich-rechtlichen Erschließung oder den Nachweis von erforderlichen Stellplätzen auf einem anderen Grundstück.

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Erklärung, die die Eigentümerin / der Eigentümer des zu belastenden Grundstückes in Schriftform gegenüber der Bauaufsichtsbehörde abgibt oder von einer Gemeinde oder von einer gemäß § 2 Absatz 1 und 2 des Vermessungs- und Katastergesetzes zuständigen Stelle beglaubigt oder anerkannt wird.
Diese Belastung bindet auch die Rechtsnachfolger. Eine Eintragung in das Grundbuch ist nicht erforderlich, häufig jedoch ratsam.

Die Abteilung 63 - Bauen und Wohnen des Kreises Coesfeld führt das Baulastenverzeichnis für die Gemeinde Rosendahl. Ob ein Grundstück mit einer Baulast belastet ist, können Sie dort erfahren. Diese Frage kann insbesondere beim Kauf oder Verkauf eines Grundstücks von Bedeutung sein. Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden nur erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse an der Auskunft dargelegt werden kann.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Kreisverwaltung Coesfeld
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