Amtliche Beglaubigung
Grundsätzlich können Schriftstücke amtlich beglaubigt werden, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden.
Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.
Es ist nicht möglich, private Schriftstücke für eine private Verwendung amtlich zu beglaubigen. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Original und Kopie des zu beglaubigenden Dokuments
Kosten
Gebühren:
- 2,00 EUR pro Beglaubigung
Gebührenfrei sind:
- Beglaubigungen zur Vorlage bei hochschulstart.de (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) unter bestimmten Voraussetzungen in angemessenem Umfang
- Beglaubigung zur Vorlage bei Fachhochschulen oder Universitäten unter bestimmen Voraussetzungen in angemessenem Umfang
- Beglaubigungen für Rentenzwecke
- Beglaubigungen bei Schülern (für Bewerbungszwecke)
Die Gebührenfreiheit gilt nur für Rosendahler/innen.