Führungszeugnis
Online-Antrag mit neuem Personalausweis (nPA) möglich
Mit dem neuen Ausweis ist es auch möglich, das Führungszeugsnis online beim Bundesamt für Justiz zu beantragen.
Ohne neuen Personalausweis kann das Führungszeugnis persönlich im Bürgerbüro beantragt werden (bitte Ausweis mitbringen).
Bei der Antragstellung darf man sich nicht durch eine bevollmächtigte Person (z. B. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin) vertreten lassen. Dadurch wird sichergestellt, dass keine andere Person unbefugt und ohne Wissen der betreffenden Person ein Führungszeugnis beantragen kann.
Lediglich gesetzliche Vertreter können für die betreute Person einen Antrag stellen.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- evtl. Nachweis, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist
- bei Behördenführungszeugnissen: Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis benötigt wird
- bei Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten: Nachweis, dass das Führungszeugnis für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird
Kosten
Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Umständen möglich. Ein entsprechender Nachweis ist bei Antragstellung vorzulegen.