Nach § 58 b des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz-SG) können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten. 

Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden jährlich zum Stichtag 31. März die Namen sowie die aktuelle Anschrift der Einwohnerinnen und Einwohner, die im darauffolgenden Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. 

Jede/-r Betroffene, die/der im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Rosendahl wohnt, hat ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer/seiner Daten.

Der Widerspruch kann schriftlich oder mündlich beim Bürgerbüro der Gemeinde Rosendahl erklärt werden.