Schmutzwassergebühren
Berechnung der Schmutzwassergebühren, Einbau eines Wasserzählers
Schmutzwassergebühren
Tagtäglich wird sauberes Frischwasser aus dem Trinkwassernetz entnommen und durch Waschen, Haushaltsgebrauch, Toiletten oder gewerbliche Prozesse verschmutzt. Nach Gebrauch fließt das Brauchwasser zunächst über die eigene häusliche Kanalisation und dann weiter über die öffentlichen Straßenkanäle zur Kläranlage.
Die Beseitigung des Abwassers verursacht Kosten, die von den Benutzern der Kanalisation über die Zahlung von Abwassergebühren zu finanzieren sind. Nach Art der Inanspruchnahme unterscheidet man zwischen Schmutzwassergebühren und Niederschlagswassergebühren.
Gebührensatz
Die Schmutzwassergebühr wird jährlich neu berechnet.
Berechnung der Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Trinkwasserverbrauch. Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (m³) Schmutzwasser. Maßgebend ist grundsätzlich der Frischwasserverbrauch aus dem letzten Kalenderjahr. Beispiel: Für das Veranlagungsjahr 2020 wird auf die Messwerte aus dem Ablesejahr 2019 zurückgegriffen.
Herkunft bzw. Ermittlung der Schmutzwassermengen
Im Regelfall wird die Frischwassermenge anhand der jährlichen Ablesung des Hauptwasserzählers durch die Stadtwerke Coesfeld ermittelt. Bei eigenen Wasserversorgungsanlagen (eigener Brunnen, Regenwassernutzungsanlagen) wird ebenfalls auf Messwerte zurückgegriffen, wenn solche vorliegen. Anderenfalls wird eine Abwassermenge von 48 m³ pro Person und Jahr als Pauschale angesetzt. Stichtag ist der Personenbestand am 01.12. des Vorjahres. Dem Grundstückseigentümer trifft eine durch die Abwassergebührensatzung regulierte Mitwirkungs- und Nachweispflicht.
Verwendung findet der Durchschnittsverbrauch von 48 m³ pro Person und Jahr auch bei der erstmaligen Festsetzung der Gebühr (z. B. bei Neubezug eines Wohnhauses).
Beginn und Ende der Gebührenpflicht
Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Schmutzwasseranschlusses folgt und sie endet mit Ablauf des Monats, in dem der Kanalanschluss wegfällt.
Formulare
- Ableseblatt Pumpstation Druckentwässerung
Rechtsgrundlagen
- Abwassergebührensatzung der Gemeinde Rosendahl
- Landeswassergesetz NRW
- Kommunalabgabengesetz für das Land NRW
- Gemeindeordnung NRW