Regenwasserversickerung
Informationen zur Regenwasserversickerung
Regenwasser wird weitestgehend noch wie Abwasser behandelt und fließt häufig auch noch gemischt mit dem Schmutzwasser aus Haushaltungen und Industrie zu den Kläranlagen. Für die Umwelt macht dieses Prinzip keinen Sinn. Vernünftiger ist es, Regenwasser dort zu belassen, wo es anfällt, zum Beispiel auf dem eigenem Grundstück. Das hat viele ökologische und ökonomische Vorteile. Unter anderem lassen sich auch dadurch Niederschlagswassergebühren sparen.
Ansätze für eine naturnahe Bewirtschaftung des Regenwassers sind die Speicherung, Reinigung, Versickerung und die gedrosselte Ableitung des Niederschlagswassers. Ergänzende oder kombinierende Elemente sind die Rückhaltung und Verdunstung von Niederschlagswasser (z.B. bei der Anlage von Gründächern) oder die Brauchwassernutzung (z.B. für die WC-Spülung, Waschmaschine).
Grundsätzliche formale Voraussetzungen für Versickerungen
Die Versickerung von Regenwasser auf dem eigenen Grundstück setzt ein Antrags- und Genehmigungsverfahren voraus. Je nach Art der Versickerung entscheiden abschließend entweder der Kreis Coesfeld (Untere Wasserbehörde) oder die Gemeinde Rosendahl. Soll Regenwasser über die belebte Bodenzone (Mulden- bzw. Flächenversickerung) versickert werden, ist der entsprechende Antrag bei der Gemeinde Rosendahl zu stellen. Bitte nutzen Sie hierfür das u. a. Formular.
Ist beabsichtigt, Niederschlagswasser ortsnah in ein Oberflächengewässer einzuleiten oder mittels Sickerschächte, Sickerrohre, Rigolen und anderes in das Grundwasser zu verbringen, ist die Erlaubnis des Kreises Coesfeld einzuholen. Zugriff auf den Antrag "Formular zum Antrag nach § 8 WHG" erhält man über das Serviceportal des Kreises Coesfeld.
Rechtsgrundlagen