Mit Ablauf des Jahres 2005 hat die Gemeinde Rosendahl den kameralistischen Buchungsbetrieb eingestellt. Seit dem 01.01.2006 erfolgt die Abbildung der Geschäftsvorfälle nach kaufmännischen Grundsätzen. Rechtliche Grundlage hierfür ist das am 01.01.2005 in Kraft getretene Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen (Kommunales Finanzmanagementgesetz NRW - NKFG NRW). Aufgrund dieses Gesetzes ist die Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik nach einer Übergangsfrist von vier Jahren für alle Kommunen in NRW zum 01.01.2009 verbindlich geworden.

Ziele des NKF:

  • Darstellung des vollständigen Ressourcenaufkommens und Ressourcenverbrauchs
  • Darstellung des vollständigen Vermögensbestands
  • Integration der Beteiligungen und Vereinheitlichung des Rechnungswesens im “Konzern Kommune”
  • Outputorientierte Darstellung der Produkte
  • Steuerung durch Budgets ermöglichen
  • Unterstützung von Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling

Rechtsgrundlagen