Schiedsfrauen und -männer
Die Schiedspersonen (Schiedsfrauen und -männer) arbeiten ehrenamtlich und werden für die Dauer von 5 Jahren vom Rat der Gemeinde Rosendahl gewählt.
Ihre Aufgabe ist die Schlichtung von einfachen strafrechtlichen, zivilrechtlichen und bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z. B.: Beleidigung, Körperverletzung, Nachbarrechtssachen, Vertragssachen). Sie sollen zwischen den streitenden Parteien schlichten und versuchen, einen rechtsverbindlichen Vergleich mit den Parteien herbeizuführen.
Schiedsleute in Rosendahl
Schlichten statt Richten
Nach dem Motto: "Sich vertragen ist besser als klagen" arbeiten die Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Sie versuchen Auseinandersetzungen unbürokratisch und kostensparend beizulegen.
Schiedsmann für die Gemeinde Rosendahl ist:
Herr Ewald Homann
Kortüms-Esch 7
48720 Rosendahl
Tel. 02545 / 335
Mail: ewald-homann@t-online.de
Stellvertretende Schiedsfrau:
Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. informiert unter www.schiedsamt.de oder www.justiz.nrw.de im Internet über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen.