Die Schiedspersonen (Schiedsfrauen und -männer) arbeiten ehrenamtlich und werden für die Dauer von 5 Jahren vom Rat der Gemeinde Rosendahl gewählt.

Ihre Aufgabe ist die Schlichtung von einfachen strafrechtlichen, zivilrechtlichen und bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z. B.: Beleidigung, Körperverletzung, Nachbarrechtssachen, Vertragssachen). Sie sollen zwischen den streitenden Parteien schlichten und versuchen, einen rechtsverbindlichen Vergleich mit den Parteien herbeizuführen.

Schiedsleute in Rosendahl

Schlichten statt Richten
Nach dem Motto: "Sich vertragen ist besser als klagen" arbeiten die Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Sie versuchen Auseinandersetzungen unbürokratisch und kostensparend beizulegen.

Schiedsmann für die Gemeinde Rosendahl ist:

Herr Ewald Homann

Kortüms-Esch 7

48720 Rosendahl

Tel. 02545 / 335

Mail: ewald-homann@t-online.de

 

Stellvertretende Schiedsfrau:

Frau Annette Dülker

Neeland 16

48720 Rosendahl

Tel. 0160 / 96221553

Mail: duelker58@gmail.com

 

Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. informiert unter www.schiedsamt.de oder www.justiz.nrw.de im Internet über die Aufgaben der gemeindlichen Schiedsämter und Schiedsstellen.