Die Wirtschaftliche Jugendhilfe wickelt den finanziellen Bereich der gewährten Hilfen zur Erziehung ab.

Dazu zählen:

  • Heimkostenabrechnungen
  • Auszahlungen von Pflegegeld
  • Kostenerstattung von und an andere Gemeinden
  • Heranziehung zu den Kosten der Eltern und junge Menschen bei stationären Maßnahmen

 

Rechtsgrundlagen 

Zuständige Stelle

Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7
48653 Coesfeld

02541 18-0
02541 18-9999
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