Rentenangelegenheiten
Die Rentenversicherungsträger können nicht überall präsent sein, deshalb gibt es Rentenstellen bei den Städten und Gemeinden, so auch bei der Gemeindeverwaltung Rosendahl.
Wo kann ein Rentenantrag in der Gemeinde Rosendahl gestellt werden?
Wir helfen Versicherten, die in Rosendahl wohnhaft sind, bei:
- Anträgen für Rehabilitationsmaßnahmen der Rentenversicherungsträger
- Anträgen auf Kontenklärung
- Anträgen auf Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten
- Anträgen auf Versichertenrente
Bitte sprechen Sie mit uns telefonisch einen Termin ab, damit wir genügend Zeit für Ihr Anliegen einplanen können.
Hier gestellte Anträge gelten als am gleichen Tag beim Rentenversicherungsträger eingegangen.
Hinweis:
Anträge auf Altersrente sollten ca. drei Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.
Online-Auskünfte möglich
Auf der Homepage der Deutsche Rentenversicherung finden Sie zahlreiche Dienstleistungen, die Sie nach Anmeldung mit der eID des Personalausweises online nutzen können:
- Versicherungsverlauf
- Renteninformation
- Rentenauskunft (Altersrente oder Erwerbsminderung)
- Lückenauskunft
- Sozialversicherungsausweis anfordern
- Adresse ändern
- Bankverbindung ändern
- Anträge stellen
- ePostfach / elektronische Kommunikation
Sprechtage in der Gemeinde Rosendahl im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung
- Termine für 2024:
| 11.01.2024 25.01.2024 07.02.2024 22.02.2024 07.03.2024 21.03.2024 04.04.2024 18.04.2024 | 02.05.2024 16.05.2024 30.05.2024 20.06.2024 27.06.2024 18.07.2024 25.07.2024 01.08.2024 08.08.2024 | 22.08.2024 05.09.2024 19.09.2024 17.10.2024 24.10.2024 31.10.2024 07.11.2024 28.11.2024 12.12.2024 |
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- Termine für 2025:
| 02.01.2025 16.01.2025 30.01.2025 13.02.2025 27.02.2025 13.03.2025 27.03.2025 10.04.2025 24.04.2025 | 08.05.2025 22.05.2025 12.06.2025 26.06.2025 10.07.2025 17.07.2025 31.07.2025 14.08.2025 28.08.2025 | 11.09.2025 25.09.2025 09.10.2025 23.10.2025 06.11.2025 20.11.2025 04.12.2025 18.12.2025
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- Beratung, Kontenklärung u. Antragsannahme durch den Ehrenamtlichen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund Herr D. Carstens,
- Zur Beratung ist der Personalausweis mitzubringen.
- Telefonische Anmeldung erforderlich unter 015237614726
Direkte Beratung beim Rentenversicherungsträger
Sie können sich auch - möglichst nach telefonischer Terminabsprache - bei Ihrem Rentenversicherungsträger direkt beraten lassen:
- Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung
im Kreis Coesfeld - Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Gartenstraße 194, 48147 Münster
Telefon: 0251 238-0
Telefax: 0251 238-2960 - Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Telefon: 030 865-0
Telefax: 030 865-27240 - Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Pieperstraße 14-28, 44789 Bochum
Telefon: 0234 304-0
Telefax: 0234 304-66050
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass des Antragstellers
- Bankverbindung (für die bargeldlose Zahlung der Rente / IBAN-Nummer)
- falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch
- ggf. Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis/Spätaussiedlerbescheinigung
- ggf. Schwerbehindertenausweis
- bei früherem Rentenbezug: Rentenbescheid (mit allen Anlagen), Unfallrenten, Verletztenrenten
- sämtliche vorhandenen Versicherungsunterlagen, z. B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft
- ggf. Unterlagen über Wehr-/Kriegsdienstzeiten
- Nachweis über Schulbesuche nach dem 17. Lebensjahr
- bei Bezug anderer Leistungen (z. B. aus der Unfallversicherung, Beamtenversorgung, Wohngeld, Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe): Aktenzeichen der zahlenden Stelle
- bei ausländischen Zeiten die entsprechenden Nachweise
- Krankenversicherungsverhältnis (Versichertenkarte)
- Lehrzeiten: Zeugnisse, Lehrverträge, Gesellenbrief
- persönliche Steueridentifikationsnummer
Bei Hinterbliebenenrenten außerdem:
- Rentenbescheid des/der Verstorbenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag) eigene Versicherungsnummer des/der Hinterbliebenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag)
- Sterbeurkunde
- Familienstammbuch mit Heiratsurkunde und Geburtsurkunden der Kinder
- bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der/des Waise/n (18-jährige Waisen zusätzlich Schulbescheinigung/Lehrvertrag, Bankverbindung, Einkommensnachweis z. B. Bafög)