Die neue Ausweiskarte kann genauso wie bisher als sogenannter Sichtausweis verwendet werden. Durch den vorhanden Chip kann man sich mit ihm auch einfach und zuverlässig in der Online-Welt ausweisen.

Der technische Fortschritt hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich viele Dinge des täglichen Lebens ins Internet verlagert haben oder durch digitale Programme ergänzt und ersetzt werden. Dieser Trend hin zur Nutzung des Internets wird sich weiter verstärken. Einen Standard-Identitätsausweis für die Online-Welt gibt es bisher noch nicht. Sie als Anwender müssen sich bisher für jede Anwendung, die Sie nutzen, Passwörter, Geheimnummern und Benutzernamen merken. Mit dem neuen Personalausweis soll das anders werden. Das Ausweisen im Internet und an Automaten kann zukünftig mit dem neuen Personalausweis erfolgen. Und dies so einfach und sicher, wie es das Vorzeigen des bisherigen Ausweises bereits heute ist. Der neue Personalausweis verbessert die Kommunikation in der Online-Welt und hilft, Zeit und Geld zu sparen.

Online-Ausweisfunktion

Mit der Online-Ausweisfunktion werden Ihre Daten nicht einfach an einen Ihnen unbekannten Online-Anbieter übermittelt. Sie bietet vielmehr ein entscheidendes Plus an Datensicherheit. Denn sogenannte Berechtigungszertifikate stellen die Identität Ihres Gegenübers, z. B. eines Online-Shops, sicher. Diese Berechtigungszertifikate werden nur von einer staatlichen Behörde nach umfangreicher Prüfung ausgestellt. Dabei wird auch entschieden, welche Daten zur Abwicklung des Online-Dienstes für den Anbieter erforderlich sind. Und nur diese Daten kann der Anbieter aus Ihrem Personalausweis – vorausgesetzt, Sie erteilen die Freigabe - auslesen. Somit wissen Sie bei jeder Online-Transaktion sicher und zuverlässig, wer Ihr Kommunikationspartner ist und welche Daten Sie ihm übermitteln.

Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist nicht verpflichtend. Sie behalten die Kontrolle, denn Sie entscheiden, ob Sie diese Funktion nutzen möchten. Auf Wunsch können Sie sie im Bürgerbüro aus- bzw. einschalten lassen. Auf den neuen Personalausweis können auf Wunsch des Antragstellers Fingerabdrücke abgelegt werden.

Der Ausweis wird in der Regel für Personen ab 16 Jahren ausgestellt, da mit 16 die Ausweispflicht beginnt. Für Kinder unter 16 Jahren können Personalausweise ohne Online-Ausweisfunktion beantragt werden, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. In dringenden Fällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich. Kinder bis zum 12. Lebensjahr erhalten für Auslandsreisen einen Kinderreisepass. Seit dem 01.11.2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat. Dieser „neue“ Personalausweis schafft die Voraussetzungen für sicheres Online-Ausweisen und die sichere Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen -  nun auch im Internet.

 

Was ist neu?

1. Umstellung des PIN-Brief-Verfahrens im Februar 2025
Ab Februar 2025 wird der PIN-Brief während der Beantragung eines Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitel oder einer eID-Karte direkt durch die Meldebehörde ausgehändigt. Der bisherige Versand per Post entfällt. Der PIN-Brief enthält die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) sowie wichtige Informationen über die Online-Ausweisfunktion.

2. Einführung des digitalen Lichtbilds ab Mai 2025
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (PassAuswRÄndG) vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Die Erstellung eines digitalen Lichtbildes erfolgt entweder durch Fotograf*innen oder an einem Aufnahmesystem direkt in der Meldebehörde. Ausgedruckte Lichtbilder werden ab dem 01.05.2025 nicht mehr akzeptiert. Das benutzerfreundliche Verfahren sichert die Biometrie-Konformität und schützt vor Manipulationen indem Sie das Morphing von Fotos verhindert und Daten verschlüsselt.

3. Einführung eines Direktversands
Ebenfalls ab Mai 2025 wird voraussichtlich der Versand von Reisepässen und Personalausweisen direkt nach Hause möglich sein. Hoheitliche Dokumente können dann auf Wunsch, gegen eine Gebühr per Post an die Privatadresse verschickt werden. Der Direktversand für hoheitliche Dokumente ist grundsätzlich als persönliche Übergabe durch einen Zustelldienst an die antragstellende Person vorgesehen.

Hinweis: Eine Bestellung von Express-Dokumenten per Direktversand ist nicht möglich. In diesen Fällen bleibt die Lieferung des Dokuments an die antragstellende Behörde die schnellste Lösung.

Unterlagen

  • alter Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
  • Bei Personen unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter bei der Antragstellung anwesend sein und eine Einverständniserklärung, mit der Unterschrift beider Erziehungsberechtigten vorlegen.