Landschaftsplanung
Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den jeweiligen Planungsraum darzustellen und zu begründen. Sie dient der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auch in den Planungen und Verwaltungsverfahren, deren Entscheidungen sich auf Natur und Landschaft im Planungsraum auswirken können.
Der Landschaftsplan wird in NRW gemäß Landesnaturschutzgesetz NRW von den Kreisen und kreisfreien Städten aufgestellt und als Satzung beschlossen. Er muss die Ziele und Darstellungen der Landes- und Regionalplanung (u.a. Regionalplan) sowie die Darstellungen und Festsetzungen der kommunalen Bauleitplanung beachten. Der räumliche Geltungsbereich beschränkt sich auf die Bereiche außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
Auf der Grundlage der Bestandsaufnahme und der Bewertung von Naturhaushalt, Naturgütern, Lebensstätten und Lebensgemeinschaften von Pflanzen und Tieren sowie des Landschaftsbildes bezüglich seiner Eigenart, weist der Landschaftsplan unterschiedliche Schutzgebiete wie Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbestandteile aus.
Des Weiteren werden Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege, zur Gestaltung und zur Entwicklung von Natur und Landschaft entsprechend den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege festgesetzt.
Der Landschaftsplan besteht aus Entwicklungskarten, Festsetzungskarten sowie texlichen Darstellungen und Festsetzungen mit entsprechenden Erläuterungen und Detailkarten.
Die Landschaftspläne sind im Geoinformationssystem (GIS-Portal) als Karte einzusehen. Die Textfassungen der rechtskräftigen Landschaftspläne sind im Serviceportal des Kreises Coesfeld zu finden.
Für die Gemeinde Rosendahl ist der Landschaftsplan "Rosendahl" maßgeblich.
Die Zuständigkeit obliegt dem Kreis Coesfeld. Weitere Informationen finden Sie auch im Serviceportal des Kreises Coesfeld.