Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsschein
Eine öffentlich geförderte Wohnung kann nur mit einem Wohnberechtigungsschein angemietet werden. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines erfolgt auf Antrag und richtet sich nach der angemessenen Wohnungsgröße und der Höhe des anrechenbaren Einkommens.
Den Antrag erhalten Sie im Bürgerbüro. Dort können Sie diesen auch wieder einreichen.
Auf Grund der vielen Ausnahmeregelungen - insbesondere bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens - ist ein persönliches Beratungsgespräch erforderlich.
Unterlagen
Folgende Unterlagen werden für alle zum Haushalt gehörenden Personen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass, sofern Sie in Rosendahlgemeldet sind
- Meldebescheinigung Ihres Wohnortes, sofern Sie nicht in Rosendahl gemeldet sind
- Verdienstbescheinigungen des letzten Kalenderjahres
- Rentenbescheide
- Leistungsbescheid der Agentur für Arbeit
- Leistungsbescheid des Jobcenter
- Einkommensteuer-Bescheid
- Bescheinigung der Krankenkasse über Kranken- oder Mutterschaftsgeld
- BaföG-Bescheid
- Nachweis über den Erhalt von Unterhaltsleistungen
- Nachweis über die Zahlung von Unterhaltsleistungen
- Nachweis über erhöhte Werbungskosten
- Schwerbehindertenausweis bzw. Nachweis über den Bezug von Pflegegeld