Die bewilligten Darlehen der NRW-Bank für Eigentumsmaßnahmen, die zunächst zinslos ausgezahlt wurden, sind nach fünf Jahren mit 6 % jährlich zu verzinsen.

Ein Antrag auf Zinssenkung kann gestellt werden, wenn das anrechenbare Einkommen die aktuell maßgebliche Einkommensgrenze um nicht mehr als 30 % übersteigt. Die Höhe der Zinssenkung richtet sich danach, in welcher Höhe das Gesamteinkommen die Einkommensgrenze über- oder unterschreitet.

Die Höhe des Gesamteinkommens der Darlehensnehmerin/des Darlehensnehmers wird berechnet und für die NRW-Bank bescheinigt. Die Zinsen können von 6 % auf bis zu 0 % verringert werden. Den Bescheid über die zu zahlenden Zinsen erhalten Sie von der Wohnbauförderungsanstalt.

Die Zinssenkung ist auf drei Jahre befristet.

Weitere Informationen erhalten Sie auch

Unterlagen

  • Formeller Antrag auf Zinssenkung
  • Mitteilung der NRW-Bank über den Zeitpunkt der Zinserhöhung  
  • Pass bei ausländischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen ab dem 16. Lebensjahr
  • Einkommenserklärung
  • Einkommensnachweise (z. B. Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheid über SGB II-Leistungen, Arbeitslosengeldbescheid)
  • Für Kinder ist ab dem 16. Lebensjahr eine Schulbescheinigung erforderlich
Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich in einem Beratungsgespräch.