Parkausweis für soziale Dienste
Parkausweis für soziale Dienste
Voraussetzung für den Erhalt eines Parkausweises für soziale Dienste ist, dass es sich bei dem ausgeübten Gewerbe um einen ambulanten sozialen Dienst handelt.
Durch den Parkausweis erhält man folgende Erlaubnisse:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO)
- Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung
- Parken ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitlich Begrenzung
Die Gültigkeitsdauer des Parkausweises beträgt 1 Jahr.
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Fahrzeugschein
- Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)