Parkausweis für Gewerbetreibende
Parkausweis für Gewerbetreibende
Ein Parkausweis für Gewerbetreibende kann unter folgenden Voraussetzungen ausgestellt werden:
- Ihnen darf als Gewerbetreibender weder ein privater/betrieblicher Stellplatz noch eine Garage in der betreffenden Parkzone zur Verfügung stehen.
- Die Genehmigung gilt für alle Fahrzeuge des Betriebes, darf aber nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden.
Folgende Vergünstigungen erhält man durch den o. a. Parkausweis:
- Parken an Parkuhren und Parscheinautomaten ohne Gebühren und ohne zeitliche Begrenzung
- Parken ohne Betätigung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung
Gültigkeitsdauer des Parkausweises: 1 Jahr
Unterlagen
- Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass)
- Fahrzeugschein
- Nachweis über die Gewerbeausübung (Gewerbeanmeldung o. ä.)