Elterngeldantrag

Den Antrag auf Elterngeld erhalten Sie im Bürgerbüro. Dort können Sie den Antrag auch ausgefüllt wieder abgeben.

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern,

  • die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
  • die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben
  • die dieses Kind selbst betreuen und erziehen
  • die keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.

Es gibt darüber hinaus noch weitere Konstellationen, in denen Ansprüche auf das Elterngeld bestehen.

Fragen zum Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beantwortet Ihnen, wenn Sie im Kreis Coesfeld wohnen, Ihre Elterngeldkasse beim Jugendamt des Kreises Coesfeld.

Zuständige Stelle

Kreisverwaltung Coesfeld
Friedrich-Ebert Str. 7
48653 Coesfeld