Elterngeldantrag
Elterngeldantrag
Den Antrag auf Elterngeld erhalten Sie im Bürgerbüro. Dort können Sie den Antrag auch ausgefüllt wieder abgeben.
Anspruch auf Elterngeld haben Eltern,
- die einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben
- die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben
- die dieses Kind selbst betreuen und erziehen
- die keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausüben.
Es gibt darüber hinaus noch weitere Konstellationen, in denen Ansprüche auf das Elterngeld bestehen.
Fragen zum Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beantwortet Ihnen, wenn Sie im Kreis Coesfeld wohnen, Ihre Elterngeldkasse beim Jugendamt des Kreises Coesfeld.