Die Gemeinde Rosendahl unterhält eine Freiwillige Feuerwehr als öffentliche Einrichtung. Die Feuerwehr erfüllt in erster Linie die Pflichtaufgabe nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW), Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden.

 

Informationen zu der Freiwilligen Feuerwehr Rosendahl erhalten Sie unter www.feuerwehr-rosendahl.de

Zuständige Stelle

Ordnung und Verkehr, Gewerbe, Wahlen
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl

Ansprechpartner