Jede Person kann sich mit Anregungen und Beschwerden an den Rat der Gemeinde Rosendahl wenden, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und der Frage, ob sie oder er im Gemeindegebiet wohnt.
Die Anregung oder Beschwerde sollte in den Aufgabenbereich der Gemeinde Rosendahl fallen. Angelegenheiten, die nicht zum Aufgabenbereich der Gemeinde Rosendahl gehören, werden an die zuständige Stelle weitergeleitet. Die eine Anregung gebende oder eine Beschwerde führende Person wird darüber unterrichtet.

Die Sitzungen des Rates sind grundsätzlich öffentlich, sodass Gelegenheit besteht, die Behandlung der eigenen Eingabe mitzuverfolgen.

Die eine Anregung gebende oder eine Beschwerde führende Person wird über die Stellungnahme bzw. Entscheidung des Rates unaufgefordert unterrichtet.
 
Anonyme Eingaben werden nicht behandelt. Gleiches gilt dann, wenn die Anregungen und Beschwerden einen Straftatbestand erfüllen oder sie gegenüber bereits geprüften Sachverhalten keinen neuen Inhalt mehr vorbringen.

Rechtsgrundlagen