Urkunden und Urkundenservice
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat:
- Geburtsurkunden
- beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister
(erweiterte Form der Geburtsurkunden, enthält zusätzliche Angaben, bei einer Adoption sind z. B. die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern eingetragen. Benötigt wird die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister hauptsächlich für die Anmeldung zur Eheschließung.) - mehrsprachige internationale Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- beglaubigte Abschriften aus dem Eheregister
(erweiterte Form der Eheurkunden, enthält zusätzliche Angaben z.B. die Auflösung der Ehe oder die Wiederannahme des Geburtsnamens) - mehrsprachige internationale Eheurkunden
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften aus dem Sterberegister
(erweiterte Form der Steuerbeurkunden)
- mehrsprachige internationale Sterbeurkunden
Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches oder berechtiges Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht oder andere Nachweise vorlegen.
Urkunde beantragen
- online
Für Geburts- und Sterbeurkunden klicken Sie hier
Für Eheurkunden klicken Sie hier
Für Lebenspartnerschaftsurkunden klicken Sie hier
Nach deren Eingang und Begleichung der Gebühren werden die Unterlagen geprüft und ggfs. weitere erforderliche Nachweise angefordert. Die Urkunden erhalten Sie dann umgehend per Post oder können diese im Rathaus abholen.
- per Mail
Senden Sie uns eine Mail mit den entsprechenden Informationen, einer ggfs. erforderlichen Vollmacht und eines Fotos Ihres Ausweises zu. Die Urkunden und die entsprechende Rechnung können wir Ihnen zusenden oder Sie holen Sie im Rathaus ab.
- persönlich vor Ort
Sie können die benötigten Urkunden bei uns auch persönlich beantragen. Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit und beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- die ursprüngliche Beurkundung fand beim Standesamt Rosendahl oder dem damaligen Standesamt Darfeld, Holtwick oder Osterwick statt
- die gesetzliche Frist für die Führung des Registers ist noch nicht abgelaufen
Kosten
Die Gebühren sind landeseinheitlich durch die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung geregelt. Jedoch sind
die Städte und Gemeinden in NRW befugt, die Höhe der Gebühren durch eigene Satzungen zu regeln.
Die Gebühr für eine Urkunde beträgt hier 10€