Die Jugendförderung besitzt einen hohen Stellenwert in der Gemeinde Rosendahl. Deren Aufgabe ist es, jungen Menschen die Entdeckung, Erprobung und Entfaltung ihrer persönlichen Fähigkeiten außerhalb von Familie, Schule und Arbeitswelt zu ermöglichen und eigenständige Zusammenschlüsse von jungen Menschen zu fördern. Unsere Dienstleistung unterstützt junge Menschen darin, ihren Interessen selbst Geltung zu verschaffen und gesellschaftliche und soziale Mitverantwortung zu übernehmen.

Im Rahmen der Offenen Jugendarbeit Rosendahl steht in Osterwick ein Jugendhaus, Brink 1, zur Verfügung.

Die gemeindliche Förderung für die Gewährung von Zuschüssen für die Kinder- und Jugendarbeit beinhaltet vier Kategorien

- Kinder-und Jugendfreizeiten
- Schulungsmaßnahmen
- Kinderstufenarbeit

- Investitionsmaßnahmen

Die Gemeinde Rosendahl fördert Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche nach den untenstehenden Richtlinien.

Weitere Förderungsmöglichkeiten (Kinder- und Jugendförderplan) bietet der Kreis Coesfeld  Fachbereich Jugend und Familie.

Förderrichtlinien der Gemeinde Rosendahl für Jugenderholungsmaßnahmen

Die Gemeinde Rosendahl gewährt nach folgenden Kriterien Zuschüsse für Jugenderholungsmaßnahmen:

  • Gefördert werden Jugenderholungsmaßnahmen mit einer Dauer von mindestens 3 Tagen, sofern eine Förderung nach den Richtlinien des Kreisjugendamtes möglich ist. Der Zuschuss wird für höchstens 21 Tage gewährt.
  • Die Zuschusshöhe beträgt derzeit (2023) 3,50 € je Tag und Teilnehmer;
  • Als zuschussberechtigt werden anerkannt
    1. junge Menschen mit Wohnsitz in Rosendahl von 6 bis 18 Jahren, sowie Schüler, Studenten, Auszubildende und Wehr- und Zivildienstleistende, die noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben,
    2. Gruppen mit einer Gruppenstärke von mindestens 7 jungen Menschen,
    3. je angefangenen 7 junge Menschen eine Betreuungs-/Leitungsperson.
    4. An der Jugenderholungsmaßnahme müssen mindestens sieben der unter Buchstabe Nr. 1 aufgeführten Personen und ein Leiter/Betreuer teilnehmen.In begründeten Ausnahmefällen kann die Zahl der Betreuer erhöht werden.
  • Der Zuschuss wird nur auf Antrag gewährt. Zuschussempfänger ist der Träger der Maßnahme. Als Träger kommen keine Einzelpersonen, sondern nur Gruppen in Betracht, die im Rahmen ihrer Arbeit eine kontinuierliche Jugendarbeit gewährleisten, i.d.R. Träger der freien Jugendhilfe wie Verbände und Vereine, Kirchen und Religionsgemeinschaften und Verbände der freien Wohlfahrtspflege.
  • Dem Antrag sind eine Teilnehmerliste mit Wohnanschrift und Geburtsdatum sowie eine Maßnahmenbeschreibung mit kurzer Aufzählung der geplanten Aktivitäten beizufügen.

Unterlagen

Zur Antragsstellung nach Beendigung der Maßnahme (Ferienfreizeiten und Bildungsveranstaltungen) werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antragsformular
  • Erstellung eines vorläufigen Programms der Maßnahme oder
  • Ausschreibung / Elterninformation
  • Teilnehmerlisten mit Originalunterschriften

Bei Ferienfreizeiten (prozentuale Vorabförderung) werden folgende Unterlagen benötigt:
Vor Beginn der Maßnahme:

  • Antragsformular
  • Erstellung eines vorläufigen Programms der Maßnahme oder
  • Ausschreibung / Elterninformation

Nach Beendigung der Maßnahme:

  • Verwendungsnachweis
  • Teilnehmerlisten mit Originalunterschriften

Formulare