Unterkünfte für ausländische Flüchtlinge und Spätaussiedler

Zur Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern unterhält die Gemeinde Rosendahl Übergangsheime.

Verpflichtung zur Unterbringung Ausländische Flüchtlinge:

Die Gemeinde Rosendahl ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichtet, die durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg nach einem festgelegten Schlüssel. Dies dient der gerechten Zuweisung auf alle Städte und Gemeinden des Landes.

Spätaussiedler:

Durch das Landesaufnahmegesetz (LAufG) ergibt sich für die Gemeinde Rosendahl die Verpflichtung zur Aufnahme von Spätaussiedlern. Für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt die Verteilung auf die Städte und Gemeinden durch die Landesstelle Unna-Massen. Bei Ankunft erfolgt die vorübergehende Unterbringung in einem Übergangsheim.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.