Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben in Deutschland einen Rechtsanspruch auf die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT). Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen das Mitmachen in Schule, Vereinen und Gruppen zu ermöglichen. Sei es bei Klassenfahrten, Tagesausflügen und dem Mittagessen in der Schule sowie Kindertageseinrichtungen, als auch bei Musik, Sport oder bei Ferienfreizeiten von Vereinen und Gruppen - das BuT unterstützt Kinder und Jugendliche. Somit haben sie gleiche Chancen auf Teilhabe und Bildung.

Wer hat Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket?

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, wenn sie oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:

  • Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld oder Sozialgeld),
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Leistungen nach dem SGB XII (z. B. Sozialhilfe).

Weitere Voraussetzungen für das BuT sind, dass das Kind bzw. die/der Jugendliche:

  • in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle betreut wird bzw. eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht,
  • keine Ausbildungsvergütung erhält und 
  • unter 25 Jahre alt ist. Eine Ausnahme gilt für Leistungen für Kultur, Sport und Freizeit. Hier gilt die Altersgrenze von 18 Jahren.

Welche Leistungen gibt es?

  • Schulbedarfspaket
    Schüler/innen erhalten für die Schulausstattung derzeit 174,00 EUR pro Schuljahr für den persönlichen Schulbedarf (zum 01.08.: 116,00 EUR / zum 01.02.: 58,00 EUR).
    In den Rechtskreisen SGB II und SGB XII wird bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres die Leistung automatisch und ohne gesonderte Beantragung zu den o. g. Stichtagen ausgezahlt, ab dem 16. Lebensjahr ist eine Schulbescheinigung vorzulegen. 
    Empfänger/innen von Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag müssen das Paket förmlich beantragen.
  • Gemeinsames Mittagessen
    Sofern Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegestellen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Kinder und Jugendliche daran teilnehmen. Die Kosten werden in voller Höhe übernommen.
  • Ausflüge und Klassenfahrten
    Die Kosten für eintägige Ausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten einer Schule oder einer Kindertageseinrichtung können aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in voller Höhe übernommen werden.
  • Kultur, Sport und Freizeit
    Bis zum 18. Lebensjahr können Kindern und Jugendlichen für Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur und Freizeit max. bis zu 15,00 EUR im Monat zur Verfügung gestellt werden.
  • Ergänzende Lernförderung
    Kinder brauchen manchmal zusätzliche Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Über das BuT können bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen die erforderlichen Kosten übernommen werden.
  • Schülerbeförderung
    Bei Schülerinnen und Schülern, die ihre Schule nicht ohne Zug oder Bus erreichen können, werden die notwendigen/ ungedeckten Beförderungskosten übernommen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (nächstgelegene Schule der gewählten Schulart).

Wie kann ich den Antrag stellen?

  • Den Antrag können Sie schriftlich oder mit Termin persönlich stellen. Dazu wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartnerin.

 

Alle erforderlichen Unterlagen finden Sie oben rechts im Download-Bereich.