Im öffentlichen Verkehrsraum sind Informationsstände (auch ohne Verkauf) erlaubnispflichtig.

Mit der straßenverkehrlichen Erlaubnis wird festgelegt, wo der Informationsstand (auch ohne Verkauf) aufgestellt werden darf und welche verkehrsrechtlichen Belange zu beachten sind.

Rechtsgrundlagen 


Unterlagen

  • formlose Anfrage
  • Antrag an das Straßenverkehrsamt Kreis Coesfeld
    mail: verkehrssicherung@kreis-coesfeld.de

Kosten

Es fallen in der Regel Gebühren an (siehe Sondernutzungssatzung).

Zuständige Stelle

Ordnung und Verkehr, Gewerbe, Wahlen
Hauptstraße 30
48720 Rosendahl

Ansprechpartner